Wie die ETS-Berechnung funktioniert

Letzte Aktualisierung: September 2025

Diese Seite erklärt im Detail, wie unser ETS-Rechner Kohlendioxidemissionen (CO₂) für Schiffsreisen schätzt, den Anteil bestimmt, der dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) unterliegt, und dies in geschätzte Kosten übersetzt.

1) CO₂-Emissionen aus Kraftstoffverbrauch

Wir schätzen die CO₂-Emissionen auf Basis der Kraftstoffmasse und der Standard-Emissionsfaktoren nach EU-MRV.

Formel: CO₂ (t) = Verbrauchter Kraftstoff (t) × Emissionsfaktor (tCO₂/t).

2) Geografischer Geltungsbereich des EU ETS

Im Rahmen des EU ETS werden Seeverkehrsemissionen je nach Reiseroute unterschiedlich angerechnet:

Der Rechner wendet diese Prozentsätze pro Reise an.

3) Phase-in-Prozentsätze (Übergangsregelung)

Die Verpflichtungen im Rahmen des EU ETS werden für Schifffahrtsemissionen schrittweise eingeführt:

Berichtsjahr Anteil im EU ETS
Emissionen 2024 (Abgabe 2025) 40 %
Emissionen 2025 (Abgabe 2026) 70 %
Ab 2026 100 %

Ab 2026 sind zusätzlich CH₄ und N₂O enthalten.

4) Geschätzte ETS-Kosten

Die geschätzten Kosten ergeben sich aus den ETS-pflichtigen Emissionen multipliziert mit dem Marktpreis der EUA-Zertifikate.

Formel

Kosten (€) = ETS-Emissionen (t) × EUA-Preis (€/tCO₂)

Der EUA-Preis ändert sich täglich am Markt (z. B. EEX).

5) EEOI (Indikator für Betriebseffizienz)

Zusätzlich berechnen wir den EEOI (Energy Efficiency Operational Indicator) nach den IMO-Leitlinien.

Formel

EEOI = Gesamtes CO₂ (t) / [Ladung (t) × Distanz (nm)]

Der EEOI ist nicht Teil des EU ETS, bietet aber Einblicke in die Effizienz.

6) Annahmen und Einschränkungen

Die Vereinfachungen decken nicht alle betrieblichen Komplexitäten ab.

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