Wie die ETS-Berechnung funktioniert
Letzte Aktualisierung: September 2025
Diese Seite erklärt im Detail, wie unser ETS-Rechner Kohlendioxidemissionen (CO₂) für Schiffsreisen schätzt, den Anteil bestimmt, der dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) unterliegt, und dies in geschätzte Kosten übersetzt.
1) CO₂-Emissionen aus Kraftstoffverbrauch
Wir schätzen die CO₂-Emissionen auf Basis der Kraftstoffmasse und der Standard-Emissionsfaktoren nach EU-MRV.
- Schweröl (HFO) — 3,114 tCO₂/t
- Leichtöl (LFO) — 3,151 tCO₂/t
- Marinediesel (MGO) — 3,206 tCO₂/t
- Flüssigerdgas (LNG) — 2,750 tCO₂/t
- Flüssiggas (LPG, Propan/Butan) — ~3,000 tCO₂/t
Formel: CO₂ (t) = Verbrauchter Kraftstoff (t) × Emissionsfaktor (tCO₂/t).
2) Geografischer Geltungsbereich des EU ETS
Im Rahmen des EU ETS werden Seeverkehrsemissionen je nach Reiseroute unterschiedlich angerechnet:
- 100 % der Emissionen für Reisen zwischen EU-Häfen (intra-EU).
- 50 % der Emissionen für Reisen zwischen einem EU-Hafen und einem Nicht-EU-Hafen (extra-EU).
- Emissionen im Hafen innerhalb der EU sind zu 100 % abgedeckt.
Der Rechner wendet diese Prozentsätze pro Reise an.
3) Phase-in-Prozentsätze (Übergangsregelung)
Die Verpflichtungen im Rahmen des EU ETS werden für Schifffahrtsemissionen schrittweise eingeführt:
Berichtsjahr | Anteil im EU ETS |
---|---|
Emissionen 2024 (Abgabe 2025) | 40 % |
Emissionen 2025 (Abgabe 2026) | 70 % |
Ab 2026 | 100 % |
Ab 2026 sind zusätzlich CH₄ und N₂O enthalten.
4) Geschätzte ETS-Kosten
Die geschätzten Kosten ergeben sich aus den ETS-pflichtigen Emissionen multipliziert mit dem Marktpreis der EUA-Zertifikate.
Formel
Kosten (€) = ETS-Emissionen (t) × EUA-Preis (€/tCO₂)
Der EUA-Preis ändert sich täglich am Markt (z. B. EEX).
5) EEOI (Indikator für Betriebseffizienz)
Zusätzlich berechnen wir den EEOI (Energy Efficiency Operational Indicator) nach den IMO-Leitlinien.
Formel
EEOI = Gesamtes CO₂ (t) / [Ladung (t) × Distanz (nm)]
Der EEOI ist nicht Teil des EU ETS, bietet aber Einblicke in die Effizienz.
6) Annahmen und Einschränkungen
- Standard-MRV-Emissionsfaktoren werden verwendet.
- Geografische Regel: 100 % intra-EU / 50 % extra-EU.
- Phase-in: 40 % (2024), 70 % (2025), 100 % (ab 2026).
- Ab 2026: CH₄ und N₂O einbezogen.
- Ergebnisse sind indikativ, nicht Ersatz für verifizierte MRV-Daten.
Die Vereinfachungen decken nicht alle betrieblichen Komplexitäten ab.
Referenzen
-
EU ETS für den Seeverkehr — Europäische Kommission
Anwendungsbereich und Phase-in-Regeln.
-
EU-MRV-Verordnung — Emissionsfaktoren
Standard-Emissionsfaktoren für CO₂.
-
IMO MEPC.1/Circ.684 — EEOI-Leitlinien
Indikator für Betriebseffizienz.
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